OVG Sachsen - Urteil vom 17.04.2012
2 A 520/11
Normen:
BGB § 1626 Abs. 1; BGB § 1631 Abs. 1; BGB § 1631a; SchulG § 31 Abs. 1; SchulG § 38 Abs. 2 S. 1; SchulG § 60 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 30.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1790/08

Erstattung der Kosten für in der Schule erstellte Kopien von Arbeitsblättern durch die Eltern

OVG Sachsen, Urteil vom 17.04.2012 - Aktenzeichen 2 A 520/11

DRsp Nr. 2012/16832

Erstattung der Kosten für in der Schule erstellte Kopien von Arbeitsblättern durch die Eltern

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 30. Juni 2011 - 5 K 1790/08 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1626 Abs. 1; BGB § 1631 Abs. 1; BGB § 1631a; SchulG § 31 Abs. 1; SchulG § 38 Abs. 2 S. 1; SchulG § 60 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Erstattung der Kosten für Kopien von Arbeitsblättern.

Die Klägerin, die Gemeinde ............, ist Trägerin der Grund- und Mittelschule ............. Diese Schulen wurden im Schuljahr 2006/2007 von drei Kindern und im Schuljahr 2007/2008 von zwei Kindern der Beklagten besucht.