Die Leitlinien sind von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Brandenburgischen Oberlandesgerichts erarbeitet worden. Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung möglichst zu vereinheitlichen. Sie gelten ab 01.01.2023. Gegenüber den ab 01.01.2022 geltenden Leitlinien ergeben sich inhaltliche Änderungen in Nrn. 11, 13.1, 21.2, 21.3, 21.4 und in den Anlagen I und II.
1. Geldeinnahmen
|
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|