Süddeutsche OLG: Süddeutsche Leitlinien

Vorbemerkung zur aktuellen Fassung der SüdL

Die Familiensenate der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken geben gemeinsam unterhaltsrechtliche Leitlinien (die sogenannten Süddeutschen Leitlinien) als Anwendungshilfen zur Bemessung des Unterhalts heraus.Da die zum 1. Juli 2007 erwartete Unterhaltsreform bislang nicht verabschiedet ist, wird eine Neufassung der Süddeutschen Leitlinien erst beschlossen werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Bis dahin gelten die Süddeutschen Leitlinien in der Fassung vom 1. Juli 2005 weiter.

Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf aber in Folge der Neufassung der Regelbetragsverordnung die Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) zum 1. Juli 2007 neu gefasst hat, haben sich die Senate darauf verständigt, ab 1. Juli 2007 die Bedarfs- und Selbstbehaltswerte der neuen Düsseldorfer Tabelle anzuwenden.

Die Düsseldorfer Tabelle nennt folgende Bedarfssätze:

Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)

- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,

- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,

beträgt in der Regel beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 Euro, beim erwerbserwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 900 Euro.