Der Beteiligte zu 2. wendet sich mit seinem formgerecht zu Protokoll der Rechtspflegerin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegten weiteren Beschwerde nur gegen die Zurückweisung der Erstbeschwerde bezüglich der Erweiterung der Betreuung auf die "Vermögenssorge" und die Bestellung der Beteiligten zu 3. als Betreuerin auch für diesen Aufgabenbereich. Dagegen ist die Verwerfung der Erstbeschwerde gegen die Verfahrenspflegerbestellung nicht angefochten worden.
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