I. Die Beteiligte zu 1), die Diplom-Biologin ist und daneben eine Ausbildung als Krankenschwester abgeschlossen hat, wurde am 1.3.2001 zur Berufsbetreuerin für die nicht vermögende Betroffene für die Aufgabenkreise Vermögensangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge bestellt. Für den Zeitraum vom 8.3.01 bis 31.5.01 hat sie die Bewilligung einer Vergütung von 1.865,28 DM einschließlich MWSt. aus der Staatskasse sowie Aufwendungsersatz beantragt. Als Stundensatz hat sie 60.- DM gem. §
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