Autor: Osthold |
Diese Beratungskonstellationen bilden sicher einen Schwerpunkt im Familienrecht. Im Fokus sollten vor allem die Trennungsfolgen stehen, da hier regelmäßig der unmittelbare Handlungsbedarf entsteht.
Wichtige Trennungsfolgen sind:
vorläufige Ehewohnungszuweisung, § 1361b BGB (siehe dazu Teil 8/2.1.1.1.2), Kündigungsmöglichkeiten sowie Mietbeteiligung bei Mietwohnungen (siehe dazu Teil 4//1.2.2.8.1.1) |
ggf. Gewaltschutzverfahren nach dem GewSchG (siehe dazu Teil 8/3.4) |
vorläufige Haushaltsgegenständeteilung, § 1361a BGB (siehe dazu Teil 8/2.2.1 und Teil 8/2.2.7.2) |
Regelung der Kinderbetreuung, des Umgangs und des Sorgerechts, § 1684 BGB (siehe dazu Teil 8/1.3.3.1) und § 1671 BGB (siehe dazu Teil 8/1.2.3.3) |
Kindesunterhalt nach §§ 1601 ff. BGB (siehe dazu Teil 7/2.1.1.1) |
Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB (siehe dazu Teil 7/3.2.3.1) |
ggf. Auskunftsansprüche im Zugewinnausgleichsrecht nach § 1379 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB (siehe dazu Teil 8/5.1.4.1.2, insb. Teil 8/5.1.4.1.2.3.3) |
Widerruf von Kontovollmachten für Einzelkonten (siehe dazu Teil 9/3.1.4.4.2.3) und Umwandlung von gemeinschaftlichen ODER-Konten in UND-Konten (siehe dazu Teil 9/3.1.4.4.3.2) |
Ansprüche auf Sozialleistungen nach dem UVG (siehe dazu Teil 4/1.2.2.7.1), dem SGB II (siehe dazu Teil 4/1.2.2.7.4) und Berechtigung des Kindergeldbezugs (siehe dazu Teil 4/1.2.1.5) sowie Meldepflichten |
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