4/1.2.2.1 Wichtige Trennungsfolgen

Autor: Osthold

4/1.2.2.1 Wichtige Trennungsfolgen

Diese Beratungskonstellationen bilden sicher einen Schwerpunkt im Familienrecht. Im Fokus sollten vor allem die Trennungsfolgen stehen, da hier regelmäßig der unmittelbare Handlungsbedarf entsteht.

Wichtige Trennungsfolgen sind:

vorläufige Ehewohnungszuweisung, § 1361b BGB (siehe dazu Teil 8/2.1.1.1.2), Kündigungsmöglichkeiten sowie Mietbeteiligung bei Mietwohnungen (siehe dazu Teil 4//1.2.2.8.1.1)

ggf. Gewaltschutzverfahren nach dem GewSchG (siehe dazu Teil 8/3.4)

vorläufige Haushaltsgegenständeteilung, § 1361a BGB (siehe dazu Teil 8/2.2.1 und Teil 8/2.2.7.2)

Regelung der Kinderbetreuung, des Umgangs und des Sorgerechts, § 1684 BGB (siehe dazu Teil 8/1.3.3.1) und § 1671 BGB (siehe dazu Teil 8/1.2.3.3)

Kindesunterhalt nach §§ 1601 ff. BGB (siehe dazu Teil 7/2.1.1.1)

Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB (siehe dazu Teil 7/3.2.3.1)

ggf. Auskunftsansprüche im Zugewinnausgleichsrecht nach § 1379 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB (siehe dazu Teil 8/5.1.4.1.2, insb. Teil 8/5.1.4.1.2.3.3)

Widerruf von Kontovollmachten für Einzelkonten (siehe dazu Teil 9/3.1.4.4.2.3) und Umwandlung von gemeinschaftlichen ODER-Konten in UND-Konten (siehe dazu Teil 9/3.1.4.4.3.2)

Ansprüche auf Sozialleistungen nach dem UVG (siehe dazu Teil 4/1.2.2.7.1), dem SGB II (siehe dazu Teil 4/1.2.2.7.4) und Berechtigung des Kindergeldbezugs (siehe dazu Teil 4/1.2.1.5) sowie Meldepflichten

Letzte redaktionelle Änderung: 12.06.2019