Autor: Weiberg |
Infolge des Wegfalls des
In seiner Entscheidung vom 05.05.2010 (BGH, FamRZ 2010,
Danach sind Mehrbedarfe nach § 21 SGB II und § 30 SGB XII vom Einkommen abzusetzen, die nach beiden Vorschriften jedoch nicht schrankenlos addiert, sondern in unterschiedlicher Weise gedeckelt werden. Es sind dies Mehrbedarfe etwa für werdende Mütter nach der zwölften Schwangerschaftswoche, entweder nach § 21 Abs. 2 SGB II (Mehrbedarf von 17 % des nach § 20 SGB II maßgebenden Regelbedarfs) oder nach § 30 Abs. 2 SGB XII (Mehrbedarf von 17 % der maßgebenden Regelbedarfsstufe, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht). Zu weiteren Mehrbedarfen siehe direkt § 21 SGB II und § 30 SGB XII.
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