Autoren: Nickel/Zempel |
Im Fall der Zugewinngemeinschaft kann sich ausnahmsweise in besonderen - engen! - Fällen das Verlangen der Versteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft als unzulässige Rechtsausübung darstellen.
Dies ist insbesondere dann in Betracht zu ziehen, wenn einer der Ehegatten berechtigt ist, die Übereignung der Grundstückshälfte des anderen an sich zu verlangen (vgl. BGH, NJW 1977,
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