Autor: Christ |
Allerdings ist die Finanzverwaltung nicht völlig frei bei der Auswahl derjenigen Person, an die erstattet werden soll. Grundsätzlich hat die Finanzverwaltung Steuerguthaben auf das Konto zu überweisen, das in der Einkommensteuererklärung als Erstattungskonto benannt wurde. Deshalb kommt dieser Angabe entscheidende Bedeutung zu.
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