Autor: Viefhues |
Ein ehebedingter Nachteil kann darin gesehen werden, dass der Unterhaltsberechtigte aufgrund seiner langjährigen Berufsunterbrechung und seines aktuellen Alters keinen Einstieg mehr in ein Vollzeitarbeitsverhältnis, sondern nur noch eine Anstellung im Geringverdienerbereich finden kann.
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