7/6.5.3.4 Anwaltszwang

Autor: Diehl

Da es sich um eine Familienstreitsache handelt, greift der Anwaltszwang gem. § 114 FamFG ein. Siehe im Übrigen die Erläuterungen zum Abänderungsverfahren in Teil 7/6.2.3.4.

Letzte redaktionelle Änderung: 17.04.2019