Die Klägerin, hat mit der Firma G AG am 03.07.2000 einen Arbeitsvertrag für verblockte Altersteilzeit abgeschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis am 31.12.2004 ohne Kündigung endet und unter § 10 eine Abfindungszahlung vorsieht, deren Höhe am Ende des Altersteilzeitverhältnisses errechnet werden soll.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|