Auf die Berufung der Klägerin und des Beklagten zu 1) wird das Urteil der 6. Zivilkammer - 1. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Aurich unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel sowie des Rechtsmittels des Beklagten zu 2) teilweise geändert und insgesamt neu gefasst.
Die Klage gegen den Beklagten zu 1) wird abgewiesen.
Die Klage gegen den Beklagten zu 2) ist hinsichtlich des Hauptantrages dem Grunde nach zu 100 % gerechtfertigt.
Zur Entscheidung über die Höhe des Schadensersatzanspruchs der Klägerin gegen den Beklagten zu 2) wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin trägt die dem Beklagten zu 1) in beiden Instanzen entstandenen außergerichtlichen Kosten
Die Entscheidung über die übrigen Kosten des Verfahrens wird dem Landgericht übertragen.
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