Der angefochtene Bescheid der Antragsgegner vom 20. Okt. 2008 - 376 E - 54 - wird aufgehoben.
Die Antragsgegner werden verpflichtet, den Antrag des Antragstellers auf Aufnahme in die Vorauswahlliste der Insolvenzverwalter / Treuhänder beim Amtsgericht Wuppertal unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
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