Die Berufung der Kläger gegen das am 16. April 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I. Tatsächliche Feststellungen
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