Adressat eines Rückgewährungsanspruchs aus einem Treuhandverhältnis
OLG Köln, Beschluss vom 22.07.2002 - Aktenzeichen 2 W 51/02
DRsp Nr. 2003/16502
Adressat eines Rückgewährungsanspruchs aus einem Treuhandverhältnis
Hat ein Treuhänder aufgrund eines Abtretungs- und Treuhandvertrages Forderungen des Schuldners eingezogen und die Beträge an dessen Gläubiger ausgezahlt, richtet sich der Rückgewähranspruch nach Anfechtung des Vertrages nicht gegen den Treuhänder sondern gegen diejenigen Personen, die "den Gegenstand aus dem Vermögen des Schuldners erhalten haben".