OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 23.07.2008
20 VA 3/08
Normen:
InsO § 4; ZPO § 299 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Frankfurt am Main, 370 E - 1.5/08,

Akteneinsichtsrecht des Versicherers des Insolvenzschuldners in die Akten des Insolvenzverfahrens

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 23.07.2008 - Aktenzeichen 20 VA 3/08

DRsp Nr. 2009/2441

Akteneinsichtsrecht des Versicherers des Insolvenzschuldners in die Akten des Insolvenzverfahrens

1. Ein rechtliches Interesse im Sinne von § 299 Abs. 2 ZPO ist regelmäßig gegeben, wenn die erstrebte Kenntnis von dem Inhalt der Akten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist, nicht dagegen, wenn es lediglich darum geht, aus den Akten tatsächliche Informationen zur Durchsetzung eigener, in keinem rechtlichen Bezug zu dem Prozessgegenstand stehender bzw. mit dem Streitstoff nicht zusammenhängender Ansprüche zu gewinnen.

2. Daher steht einem Versicherer des Insolvenzschuldners ein Recht auf Einsicht in die Akten des Insolvenzverfahrens zu, wenn er sich mit den hieraus gewonnenen Informationen in einem anderweit geführten Rechtsstreit verteidigen kann.

Normenkette:

InsO § 4; ZPO § 299 Abs. 2;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin - ein Versicherungsunternehmen - begehrt Akteneinsicht in die Gerichtsakte des Insolvenzverfahrens des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Az. 81 IN 898/05 G, über das Vermögen des A.