I.
Die S. GmbH (HRB X AG Neuss) wurde 1990 mit einem Stammkapital von 100.000,- DM gegründet. Alleingesellschafterin ist die P.-GmbH. Alleingeschäftsführerin der S. GmbH ist Frau F..
Unter dem 16. Mai 2003 ordnete der High Court of Justice in L. auf Antrag des englischen Geschäftsführers der P.-GmbH R. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Bezug auf die S. GmbH an ("Administration-Order") und bestellte die Herren K., H. und T., Partner bei C. zu gemeinschaftlichen Insolvenzverwaltern ("Joint Administrators").
Unter dem 17./19. Mai 2003 beantragte die Alleingeschäftsführerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der S. GmbH.
Mit Beschluss vom 19. Mai 2003 (502 IN 126/03) bestellte das Insolvenzgericht Düsseldorf den Beschwerdeführer zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der S. GmbH.
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