Anfechtbarkeit eines Veräumnisurteils nach Insolvenzeröffnung; Begründung eines Absonderungsrechtes über das Vermögen des Mieters durch Herausgabeanspruch
OLG Celle, Beschluss vom 06.10.2003 - Aktenzeichen 2 W 107/03
DRsp Nr. 2003/15786
Anfechtbarkeit eines Veräumnisurteils nach Insolvenzeröffnung; Begründung eines Absonderungsrechtes über das Vermögen des Mieters durch Herausgabeanspruch
»1. Die Entscheidung, ein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner persönlich erlassenes Versäumnisurteil im Hinblick auf §§ 240, 249ZPO nicht zuzustellen, ist mit der sofortigen Beschwerde analog § 252ZPO anfechtbar.2. Der Herausgabeanspruch des Vermieters begründet im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters ein Absonderungsrecht i. S. d. § 47InsO.«