Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 11, vom 01.11.2007 (311 O 171/07) in Ziffer 2 des Tenors und im Zinsausspruch abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 21.460,00 (in Worten: Einundzwanzigtausendvierhundertsechzig Euro) zu zahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. März 2004.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
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