Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Meiningen
vom 10.06.2008 abgeändert:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 8.514,19 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.Juli 2005 zu bezahlen.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 163,30 EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 06. Dezember 2007 zu bezahlen.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 8.514,19 EUR.
I.
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