OLG Thüringen - Urteil vom 16.02.2009
9 U 542/08
Normen:
InsO § 134 Abs. 1; InsO § 143 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Meiningen, vom 10.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 79/08

Anfechtung der Auszahlung von im Rahmen eines Schneeballsystems angeblich erzielten Scheingewinnen durch den Insolvenzverwalter

OLG Thüringen, Urteil vom 16.02.2009 - Aktenzeichen 9 U 542/08

DRsp Nr. 2009/24787

Anfechtung der Auszahlung von im Rahmen eines Schneeballsystems angeblich erzielten Scheingewinnen durch den Insolvenzverwalter

1. Die Auszahlung von nur scheinbar erzielten Gewinnen im Rahmen eines Schneeballsystems ist als objektiv unentgeltliche Zuwendung anfechtbar. 2. Der Anfechtungsgegner kann dem nicht entgegenhalten, dass er zur Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen berechtigt sei.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Meiningen

vom 10.06.2008 abgeändert:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 8.514,19 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.Juli 2005 zu bezahlen.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger weitere 163,30 EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 06. Dezember 2007 zu bezahlen.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 8.514,19 EUR.

Normenkette:

InsO § 134 Abs. 1; InsO § 143 Abs. 1;

Gründe

I.