Anfechtung von Zahlungen an den Träger der Sozialversicherung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
OLG Hamburg, Urteil vom 22.03.2002 - Aktenzeichen 1 U 55/01
DRsp Nr. 2004/19304
Anfechtung von Zahlungen an den Träger der Sozialversicherung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
1. Die Anfechtung einer Zahlungshandlung nach § 129InsO ist nicht ausgeschlossen, weil der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.2. Beim Sozialversicherungsträger gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger ohne Einschränkung, und zwar auch hinsichtlich der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung.3. Eine Gläubigerbenachteiligung kann auch durch die Befriedigung der Forderungen des Trägers der Sozialversicherung durch Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits eintreten.4. Der Rückgewähranspruch aufgrund der Insolvenzanfechtung umfasst auch die Rückzahlung von Vollstreckungskosten.