Anforderungen an den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners
OLG Dresden, Urteil vom 31.07.2003 - Aktenzeichen 13 U 234/03
DRsp Nr. 2005/13609
Anforderungen an den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners
Von bedingtem Vorsatz des Schuldners zur Gläubigerbenachteiligung ist bereits dann auszugehen, wenn er im Bewusstsein drohender Zahlungsunfähigkeit anfechtbare Rechtshandlungen vornimmt, die die Gläubiger benachteiligen. In diesem Fall muss sich dem Schuldner die Kenntnis aufdrängen, dass einzelne Zahlungen die anderen Gläubiger benachteiligen. Ein darüber hinausgehendes unredliches Verhalten ist nicht Voraussetzung einer Anfechtung.