OLG Dresden - Urteil vom 31.07.2003
13 U 234/03
Normen:
InsO § 133 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
ZIP 2003, 1716
ZVI 2003, 414

Anforderungen an den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

OLG Dresden, Urteil vom 31.07.2003 - Aktenzeichen 13 U 234/03

DRsp Nr. 2005/13609

Anforderungen an den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

Von bedingtem Vorsatz des Schuldners zur Gläubigerbenachteiligung ist bereits dann auszugehen, wenn er im Bewusstsein drohender Zahlungsunfähigkeit anfechtbare Rechtshandlungen vornimmt, die die Gläubiger benachteiligen. In diesem Fall muss sich dem Schuldner die Kenntnis aufdrängen, dass einzelne Zahlungen die anderen Gläubiger benachteiligen. Ein darüber hinausgehendes unredliches Verhalten ist nicht Voraussetzung einer Anfechtung.

Normenkette:

InsO § 133 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen
ZIP 2003, 1716
ZVI 2003, 414