Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.02.2010, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 35.686,66 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.09.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
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