OLG Hamburg - Beschluss vom 08.10.2008
2 Va 4/07
Normen:
EGGVG § 23 § 25 § 29 Abs. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; InsO § 56 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZI 2008, 744
OLGReport-Hamburg 2008, 991
ZIP 2008, 2228

Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei Ernennung eines Insolvenzverwalters; Auswahlkriterien für die Aufnahme in eine Auswahlliste

OLG Hamburg, Beschluss vom 08.10.2008 - Aktenzeichen 2 Va 4/07

DRsp Nr. 2008/23844

Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei Ernennung eines Insolvenzverwalters; Auswahlkriterien für die Aufnahme in eine Auswahlliste

1. Bei der Entscheidung für einen bestimmten Insolvenzverwalter hat das Gericht auch die Interessen geeigneter Bewerber zu berücksichtigen. 2. In eine Auswahlliste potentieller Insolvenzverwalter ist jeder Bewerber aufzunehmen, der die grundsätzlich zu stellenden Anforderungen an eine generelle, von den Besonderheiten eines einzelnen Insolvenzverfahrens gelöste Eignung für das Amt des Insolvenzverwalters erfüllt. Das dafür maßgebliche Anforderungsprofil hat das Gericht in überprüfbarer Weise festzulegen. 3. Wird neben speziellen Erfahrungen und Qualifikationen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts verlangt, dass der Bewerber durch eine besonders hohe, durch zwei Prädikatsexamina belegte juristische Qualifikation verfügt, so ist das Recht eines im übrigen geeigneteren Bewerbers auf willkürfreie gleiche Zugangsmöglichkeit zu dem Berufsbild des Insolvenzverwalters verletzt.

Normenkette:

EGGVG § 23 § 25 § 29 Abs. 2 ; GG Art. 3 Abs. 1 ; InsO § 56 Abs. 1 ;

Gründe: