Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. Dezember 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Stade (
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen hat der Kläger zu 10% und die Beklagte zu 90% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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