OLG Karlsruhe, vom 30.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 15 AR 8/05
LG Heidelberg,
Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der örtlichen Zuständigkeit
BGH, Beschluß vom 13.12.2005 - Aktenzeichen X ARZ 223/05
DRsp Nr. 2006/1019
Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der örtlichen Zuständigkeit
»Das nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO zuständige Insolvenzgericht hat die zur Begründung der örtlichen Zuständigkeit eines anderen Insolvenzgerichts vorgetragenen Umstände zu würdigen und gegebenenfalls von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufzuklären. Erst wenn danach ein Gerichtsstand bei dem nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO zuständigen Gericht nicht eröffnet ist, kann es seine örtliche Unzuständigkeit aussprechen. Geschieht dies ohne eine solche Prüfung, so entbehrt der Verweisungsbeschluss jeder gesetzlichen Grundlage und muss deshalb als willkürlich betrachtet werden.«