Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Februar 2009 verkündete Urteil der Zivilkammer 14c des Landgerichts Düsseldorf Einzelrichterin - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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