OLG Koblenz - Beschluss vom 17.11.2005
10 W 705/05
Normen:
BGB § 280 § 823 Abs. 1 § 824 § 826 § 1004, ; InsO §§ 11 ff § 14 ;
Fundstellen:
NZI 2006, 353
OLGReport-Koblenz 2006, 559
ZIP 2006, 1833
ZInsO 2005, 1338
Vorinstanzen:
LG Trier, vom 20.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 436/05

Anspruch des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, die Stellung eines Insolvenzantrages zu unterlassen

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.11.2005 - Aktenzeichen 10 W 705/05

DRsp Nr. 2005/21247

Anspruch des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, die Stellung eines Insolvenzantrages zu unterlassen

»Ein Anspruch des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, die Stellung eines Insolvenzantrages zu unterlassen, besteht dann, wenn der Gläubiger sich durch den unberechtigt gestellten Insolvenzantrag dem Schuldner gegenüber schadensersatzpflichtig machen würde. Das ist nicht bei jedem unberechtigt gestellten Insolvenzantrag der Fall.«

Normenkette:

BGB § 280 § 823 Abs. 1 § 824 § 826 § 1004, ; InsO §§ 11 ff § 14 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragstellerin begehrt im Weg der einstweiligen Verfügung, dass der Antragsgegnerin aufgegeben werde, einen hinsichtlich des Vermögens der Antragstellerin gestellten Insolvenzantrag zurückzunehmen und zu unterlassen, einen Insolvenzantrag hinsichtlich des Vermögens der Antragstellerin zu stellen.