Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 6. Mai 2009 wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 24. März 2009 - 29 O 426/07 - bei einem Beschwerdewert bis zu 7.000,00 € aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|