A.
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz einschließlich der dort von den Parteien gestellten Anträge und der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils wird auf das am 8. April 2003 verkündete Urteil der Zivilkammer 9 des Landgerichts Berlin -
Gegen das der Beklagten am 21. Mai 2003 zugestellte Urteil hat sie am 23. Juni 2003 (Montag) Berufung eingelegt und diese - nach entsprechender Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - am 21. August 2003 begründet.
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