Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 30.09.2011 wird der Beschluss des Landgerichts Görlitz vom 17.08.2011 -
Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für seine beabsichtigte Klage bewilligt und ..................... Dresden, als Prozessbevollmächtigter beigeordnet.
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