Auf die Berufung des Klägers wird das am 12.06.2008 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger als Mitversichertem und der N. L.mbH, S. 13 - 15, XX L als Versicherungsnehmerin bedingungsgemäßen Deckungsschutz aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag XXX zu den von Herrn Rechtsanwalt Dr. M.C. als Insolvenzverwalter der M. AG mit Sitz in O.-W. (Handelsregister des Amtsgerichts Kleve HRB 5920) gegenüber dem Kläger geltend gemachten Schadensersatzansprüchen aus dessen Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der M. AG zu gewähren, sobald Dr. C. Klage gegen den Kläger erhoben hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge einschließlich der Kosten der Streithelferin trägt die Beklagte.
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