Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, ihre Berufung gegen das am 17.9.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 36. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 14.4.2016.
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