Die Klägerin ist Verwalterin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. AG (im Folgenden: Schuldnerin oder Insolvenzschuldnerin). Sie begehrt von der Beklagten Zahlung von 1.070,37 EUR aus Insolvenzanfechtung.
Am 5. März 2004 überwies die Schuldnerin von ihrem Geschäftskonto an die Beklagte als Beitrag 2004 für zwei Kfz-Versicherungen 1.614,52 EUR und 1.584,92 EUR. Vertragspartner und Schuldner der Forderung der Beklagten war die S. GmbH & Co. KG; diese beantragte am 11. März 2004 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Der Antrag wurde am 27. Mai 2004 mangels Masse abgewiesen.
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