OLG Brandenburg - Urteil vom 10.10.2012
4 U 54/11
Normen:
InsO § 55 Abs. 2;
Fundstellen:
BauR 2013, 134
BauR 2013, 246
NJW 2013, 6
NJW-RR 2013, 81
NZBau 2013, 166
NZBau 2013, 6
NZI 2013, 86
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 11.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 221/10

Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.10.2012 - Aktenzeichen 4 U 54/11

DRsp Nr. 2012/20503

Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

Wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Ermächtigung erteilt, einzelne, konkret festgelegte Verpflichtungen zu Lasten der späteren Insolvenzmasse einzugehen, so werden hierdurch Masseverbindlichkeiten begründet.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 11. März 2011 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 2;

Gründe:

I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Zahlung von Restwerklohn in Anspruch.