AG Duisburg, vom 06.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 62 IN 178/12
Begründung von Masseverbindlichkeiten zur Sanierung insolventer Unternehmen; Unabweisbarkeit des Erfordernisses zur Begründung von Masseverbindlichkeiten in einem Eröffnungsverfahren nach § 270a InsO zur Fortführung eines Geschäftsbetriebes
LG Duisburg, Beschluss vom 29.11.2012 - Aktenzeichen 7 T 185/12
DRsp Nr. 2013/10858
Begründung von Masseverbindlichkeiten zur Sanierung insolventer Unternehmen; Unabweisbarkeit des Erfordernisses zur Begründung von Masseverbindlichkeiten in einem Eröffnungsverfahren nach § 270aInsO zur Fortführung eines Geschäftsbetriebes
Leitsätze des Einsenders1. Nur durch die Ermächtigung des Schuldners, erforderlichenfalls Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse begründen zu können, wird dem mit dem ESUG erklärtermaßen verfolgten Ziel des Gesetzgebers, die Sanierung insolventer Unternehmen zur erleichtern, indem dem Schuldner die Kontrolle über sein Unternehmen weitestgehend belassen wird, bestmöglich Rechnung getragen.2. Die Ermächtigung ist im Eröffnungsverfahren nach § 270aInsO nicht dem vorläufigen Sachwalter, sondern dem Schuldner selbst zu erteilen, dem durch eine vorläufige Eigenverwaltung die privatautonome Verwaltungs- und Verfügungsmacht über sein Vermögen übertragen worden ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Online-Modul Insolvenzrecht" abrufen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.