LG Frankenthal - Beschluss vom 12.11.2012 (1 T 139/12)
Der Beschluss vom 21. Mai 2011 wird aufgehoben. Der Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung wird zugelassen. Der Schuldnerin werden die Verfahrenskosten für die Verfahrensabschnitte 'Eröffnungsverfahren' und [...]