Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 08.05.2019 –
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 08.05.2019 –
Die Sache wird insoweit an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens wird dem Finanzgericht Münster übertragen.
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