LAG Schleswig-Holstein, vom 05.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 430 a/00
ArbG Kiel, vom 26.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 218 c/00
Betriebsübergang - Betriebsübergang vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Insolvenzgeld
BAG, Urteil vom 20.06.2002 - Aktenzeichen 8 AZR 459/01
DRsp Nr. 2003/1454
Betriebsübergang - Betriebsübergang vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Insolvenzgeld
»1. An den Grundsätzen der Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs (vgl. BAG 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326 = AP BGB § 613 a Nr. 18) wird auch unter der Geltung der Insolvenzordnung festgehalten.2. Danach ist die Haftung eines Betriebserwerbers gem. § 613 aBGB nicht beschränkt, wenn er den Betrieb vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernommen hat.«
Orientierungssätze:1. Wird ein Betrieb im Rahmen eines Konkursverfahrens veräußert, ist § 613 aBGB insoweit nicht anwendbar, wie diese Vorschrift die Haftung des Betriebserwerbers für bereits entstandene Ansprüche vorsieht. Insoweit haben die Verteilungsgrundsätze des Konkursverfahrens Vorrang (BAG 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326 = AP BGB § 613 a Nr. 18).2. An diesen Grundsätzen der beschränkten Haftung eines Betriebserwerbers im Konkurs wird auch unter der Geltung der Insolvenzordnung festgehalten.3. Danach ist die Haftung eines Betriebserwerbers gem. § 613 aBGB nicht beschränkt, wenn er den Betrieb vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernommen hat.