Bewilligungsbefugnis des Eigentümers nach Löschung eines zunächst im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.03.2016 - Aktenzeichen 20 W 26/16
DRsp Nr. 2016/8670
Bewilligungsbefugnis des Eigentümers nach Löschung eines zunächst im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks
Das Grundbuchamt kann grundsätzlich dann von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers ausgehen, wenn zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk zunächst im Grundbuch eingetragen worden war, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wieder gelöscht worden ist (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2014, I-15 392/13, entgegen OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2015, 4 W 57/15).
Tenor
Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.