OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 01.03.2016
20 W 26/16
Normen:
InsO § 32; InsO § 80; GBO § 19;
Fundstellen:
ZIP 2016, 1881
ZInsO 2016, 2056
ZInsO 2016, 2089
Vorinstanzen:
AG Eschwege, vom 07.12.2015

Bewilligungsbefugnis des Eigentümers nach Löschung eines zunächst im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.03.2016 - Aktenzeichen 20 W 26/16

DRsp Nr. 2016/8670

Bewilligungsbefugnis des Eigentümers nach Löschung eines zunächst im Grundbuch eingetragenen Insolvenzvermerks

Das Grundbuchamt kann grundsätzlich dann von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers ausgehen, wenn zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk zunächst im Grundbuch eingetragen worden war, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts wieder gelöscht worden ist (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2014, I-15 392/13, entgegen OLG Celle, Beschluss vom 16.04.2015, 4 W 57/15).

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Normenkette:

InsO § 32; InsO § 80; GBO § 19;

Gründe

I.