Die Revision gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 8. November 2007 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Der Kläger ist Verwalter in dem am 12. Januar 2004 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners. Er begehrt von der Beklagten, einer eingetragenen Genossenschaft, Auszahlung des genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens zur Insolvenzmasse. Der Schuldner war seit Juli 2000 Mitglied der Beklagten und hatte fünf Geschäftsanteile im Wert von insgesamt 1.000 DM gezeichnet.
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