OLG Düsseldorf - Beschluss vom 02.01.2004
I-19 Sa 111/03
Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 ; InsO § 3 Abs. 1 § 4 ;
Fundstellen:
ZInsO 2004, 507
ZVI 2004, 31

Bindungswirkung einer Verweisung im Insolvenzverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.01.2004 - Aktenzeichen I-19 Sa 111/03

DRsp Nr. 2005/3552

Bindungswirkung einer Verweisung im Insolvenzverfahren

Auch im Insolvenzverfahren sind Verweisungen grundsätzlich gem. § 281 Abs. 2 S. 2, 4 bindend. Die Bindungswirkung entfällt nur ausnahmsweise, wenn die Verweisung unter Verletzung des rechtlichen Gehörs zustande gekommen oder der Beschluss objektiv willkürlich ist, weil es an jeglicher Rechtsgrundlage fehlt. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn nicht hinreichend sicher festgestellt werden kann, dass der Insolvenzschuldner zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages seinen Wohnsitz im Bereich des Gerichts hatte, an das verwiesen worden ist, wenn hier aber Anhaltspunkte bestehen.

Normenkette:

ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 ; InsO § 3 Abs. 1 § 4 ;
Fundstellen
ZInsO 2004, 507
ZVI 2004, 31