Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß dem Ersuchen des Amtsgerichts Charlottenburg - ######## - vom 5. Juli 2011 in das Grundbuch einzutragen.
Die Beschwerde ist gemäß §§
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