Die weitere Beschwerde des Beschuldigten vom 7. Mai 2009 gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 22. April 2009 wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen.
I. Der Beschwerdeführer ist Mitgesellschafter der inzwischen in Insolvenz befindlichen ...-GbR.
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