LG Berlin, vom 12.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 263/05
Eigenkapitalersatz durch Überlassung eines Grundstücks zur Miete - Beurteilung der Kreditunwürdigkeit einer GmbH
KG, Urteil vom 25.01.2007 - Aktenzeichen 8 U 8/06
DRsp Nr. 2007/5045
Eigenkapitalersatz durch Überlassung eines Grundstücks zur Miete - Beurteilung der Kreditunwürdigkeit einer GmbH
1. Nach der gemäß § 32aGmbHG maßgebenden Sicht eines ordentlichen Kaufmanns ist die Zuführung von Eigenkapital dann geboten, wenn die Gesellschaft kreditunwürdig ist. Kreditunwürdigkeit einer GmbH ist dann gegeben, wenn sie überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder wenn die Gesellschaft, ohne zahlungsunfähig oder überschuldet zu sein, von dritter Seite zu marktüblichen Bedingungen ohne Besicherung durch ihre Gesellschafter keinen Kredit mehr erhalten könnte und deshalb ohne die Zuführung von Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen liquidiert werden müsste.2. Auch die Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks an die GmbH kann eigenkapitalersetzenden Charakter haben.
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