KG - Urteil vom 25.01.2007
8 U 8/06
Normen:
GmbHG § 32a ; BGB § 535 § 546a ;
Fundstellen:
DB 2007, 1073
GmbHR 2007, 825
KGReport 2007, 488
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 12.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 263/05

Eigenkapitalersatz durch Überlassung eines Grundstücks zur Miete - Beurteilung der Kreditunwürdigkeit einer GmbH

KG, Urteil vom 25.01.2007 - Aktenzeichen 8 U 8/06

DRsp Nr. 2007/5045

Eigenkapitalersatz durch Überlassung eines Grundstücks zur Miete - Beurteilung der Kreditunwürdigkeit einer GmbH

1. Nach der gemäß § 32a GmbHG maßgebenden Sicht eines ordentlichen Kaufmanns ist die Zuführung von Eigenkapital dann geboten, wenn die Gesellschaft kreditunwürdig ist. Kreditunwürdigkeit einer GmbH ist dann gegeben, wenn sie überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder wenn die Gesellschaft, ohne zahlungsunfähig oder überschuldet zu sein, von dritter Seite zu marktüblichen Bedingungen ohne Besicherung durch ihre Gesellschafter keinen Kredit mehr erhalten könnte und deshalb ohne die Zuführung von Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen liquidiert werden müsste. 2. Auch die Gebrauchsüberlassung eines Grundstücks an die GmbH kann eigenkapitalersetzenden Charakter haben.