Die Klägerin stand seit dem 01. September 1998 in Vollzeitbeschäftigung als Sekretärin und Stenotypistin in den Diensten der späteren Insolvenzschuldnerin. Im Januar 1998 vereinbarte sie mit dieser eine "Vertragsänderung" (Abl. Bl. 11 d.A.), wonach ihre wöchentliche Arbeitszeit unter entsprechender Reduzierung des Gehaltsanspruchs auf 24 Stunden herabgesetzt wurde. Weiter hieß es:
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|