I.
Die Klägerin begehrt aufgrund Globalzession vom Beklagten die Auszahlung von Beträgen, welche von Drittschuldnern an diesen bezahlt wurden.
Die Parteien streiten darüber, inwieweit der Beklagte berechtigt ist, von den eingegangenen Zahlungen vor Weiterleitung an die Klägerin Kostenbeiträge (Kosten der Feststellung und Kosten der Verwertung) gemäß § 170 Abs. 1 InsO vorweg für die Insolvenzmasse zu entnehmen, und ob der Beklagte verpflichtet ist, Zinsen nach Maßgabe von § 169 InsO zu zahlen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|