I.
In dem dem Prozesskostenhilfeantrag zu Grunde liegenden Hauptsacheverfahren streiten die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides gemäß § 50a Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes – EStG – i.V.m. §
Im Juli 2010 ist über das Vermögen des ursprünglichen Klägers wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Antragsteller wurde zum Insolvenzverwalter ernannt.
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