BGH - Urteil vom 13.02.2014
IX ZR 313/12
Normen:
InsO § 61;
Fundstellen:
DB 2014, 6
DB 2014, 773
MDR 2014, 685
NZI 2014, 400
NZI 2014, 6
WM 2014, 667
ZIP 2014, 27
ZIP 2014, 736
ZInsO 2014, 710
Vorinstanzen:
LG München I, vom 25.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 618/11
OLG München, vom 27.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 U 2733/12

Erfüllung eines Konsignationslagervertrages durch den Insolvenzverwalter durch Entnahme aus dem Lager und Verarbeitung

BGH, Urteil vom 13.02.2014 - Aktenzeichen IX ZR 313/12

DRsp Nr. 2014/5419

Erfüllung eines Konsignationslagervertrages durch den Insolvenzverwalter durch Entnahme aus dem Lager und Verarbeitung

a) Die Erfüllung eines Konsignationslagervertrages kann dadurch gewählt werden, dass der Verwalter dem Lager im Eigentum des Vertragspartners stehendes Material entnehmen und im Betrieb des Schuldners verarbeiten lässt.b) Können die durch die Entnahmen geschlossenen Einzelverträge nicht vollständig aus der Masse erfüllt werden, haftet der Verwalter nach Maßgabe des § 61 InsO.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten zu 2 wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 27. November 2012 im Kostenpunkt sowie insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Beklagten zu 2 entschieden worden ist.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsstreits, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

InsO § 61;

Tatbestand